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                                                        INFORMATION

Um als Wohnungsauflöser tätig zu sein, sind Genehmigungen (Erlaubnisse) nach § 53 KrWG und  § 54 KrWG zwingend notwendig. Diese Genehmigungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ein Abtransport ist ohne Genehmigungen (Erlaubnisse) vom Wohnungsauflöser nicht erlaubt. Genehmigung (Erlaubnis) nach § 54 KrWG ist vor allem für Elektrogeräte und Sondermüll wichtig. Lassen Sie sich diese vor Auftragserteilung vom Wohnungsauflöser vorzeigen. Dann sind sie auf der richtigen und seriösen Seite.